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Sie können einen staatlichen Steuerbonus für Handwerksleistungen von bis zu 600 Euro im Jahr geltend machen.



Und so geht es:

Im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung reichen Sie alle Handwerkerrechnungen des abgelaufenen Jahres beim Finanzamt ein. Der Steuerbonus wird dann rückwirkend mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet.


Als Beispiel:

Der Tischler Ole Hansen wird von Ihnen mit dem Bau eines wunderschönen Esstisches beauftragt. Seine Rechnung beläuft sich insgesamt auf 2.000 Euro da er noch drei alte Stühle neu verleimte und die Haustür neu richtete ( zzgl. 19% MwSt ).  Dabei entfallen 1.500 Euro

auf die Arbeitskosten und 500 Euro auf die Materialkosten.




Arbeitskosten            1. 500 Euro


zzgl. 19% MwSt.          285 Euro

                                 __________


                                 1.785  Euro       



x 20% Förderung = 357 Euro Steuerbonus

 

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